Innerhalb der erzieherischen Kinder- und Jugendhilfe bieten wir ein umfangreiches ambulantes Betreuungs- und Beratungsangebot.
Personensorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, “wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.” (§ 27 Abs. 1 SGBV III)
Grundsätzlich arbeiten wir hierbei mit den jeweiligen Kindern und Jugendlichen, den Sorgeberechtigten, den jeweiligen Jugendämtern aber auch mit weiteren vielfältigen Trägern und Institutionen zielgerichtet auf Grundlage von Hilfeplänen und stets vertrauensvoll zusammen.